Zukunft Leben 1 GmbH

Geschäftsführer:

R. Märten

Seeweg 12, 12529 Schönefeld

Ansprechpartner*innen in Erfurt

Z. Gelvezan

Telefon: 0171/4106145

V. Koethen

Telefon: 01511/2472397

E-Mail

info@zukunft-leben1.de

Öffnungszeiten

Mo -Fr

09:00 – 15:30 Uhr

Internet

www.zukunft-leben1.de

Kurzbeschreibung

Ziele und Aufgaben

  • Humanitäre Unterbringung
  • Verschaffen von Zugängen bei psychischen, körperlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen
  • Begleitung zu Ämtern/ Gericht/ Polizei/ Ärzt*innen
  • Vermittlung in Sprach- und Integrationskurse
  • Betreuung und Beratung bei Wohnungsunterbringung
  • Unterstützung zur langfristigen Integration
  • Vermittlung von Spannungen innerhalb und außerhalb der Unterkunft
  • Vermittlung zur medizinischen Beratung und Behandlung
  • Vermittlung in die Arbeitsintegrationsdienste
  • Vermittlung zu Rechtsberatungen

Serviceleistungen

  • Die Zukunft Leben I GmbH betreibt in Erfurt an den zwei Standorten Gemeinschaftsunterkünfte für Schutzsuchende. Der Träger Zukunft Leben 1 GmbH stellt für die soziale Beratung und Betreuung der Gemeinschaftsunterkünfte qualifizierte Mitarbeiter*innen, die regelmäßig Fortbildungen und Weiterbildungen besuchen.
  • Den Klient*innen wird ein offenes und niedrigschwelliges Beratungsangebot angeboten. Die pädagogische Zielsetzung in den Gemeinschaftsunterkünften ist es, sich gemeinsam den Herausforderungen in der Lebensbewältigung in einem neuen Land anzunehmen und mögliche bereits erfahrene Traumata von Schutzsuchenden durch eine Perspektivenbildung abzumildern. Mittels einer umfassenden individuellen Unterstützung gelingt es angemessen zu reagieren, sowie auf eine langfristige und nachhaltige Integration in Deutschland vorzubereiten (vgl. ThürGUSVO).
  • Zusätzlich hat das gesamte Team ein Dienst- und Bereitschaftshandy, so dass eine 24 Stunden Erreichbarkeit in Notfällen gegeben ist.

Zielgruppen

  • asylsuchende Menschen vor, während sowie nach Abschluss Ihres Asylverfahrens
  • Menschen, deren Antrag auf Asyl negativ ist und die zur Ausreise verpflichtet sind, bei denen aber Hinderungsgründe für eine Ausreise entweder in der Person oder in den Verhältnissen des jeweiligen Herkunftslandes liegen
  • Resettlement-Flüchtlinge, u.a. aus dem UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees), UNHCR-Programm sowie aus anderen Programmen
  • Menschen, die aufgrund besonderer Regierungsabkommen aufzunehmen sind, z.B. sogenannte Afghanische Ortskräfte, nach Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan sowie Personen aus Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen
  • Asylberechtigte mit Anrecht auf Wohnraum, die jedoch noch in der Unterkunft bis Bezug dieser leben.

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