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Flüchtlings- und Integrationsarbeit
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EU-Recht - Gesetzliche Grundlagen

Amsterdamer Vertrag und Haager Programm

Mit dem Amsterdamer Vertrag, der den Vertrag von Maastricht ablöste und im Frühjahr 1999 in Kraft trat, wurde die Asyl- und Migrationspolitik in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft überführt. Die durch den Amsterdamer Vertrag vorgesehene Harmonisierung des Asyl- und Flüchtlingsrechts ist weitgehend unter Einhaltung der Fristvorgabe des 1. Mai 2004 vollzogen worden.

Der Europäische Rat hat am 5. November 2004 ein neues Mehrjahresprogramm (bis 2010) zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union beschlossen. Das Haager Programm sieht die Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Entscheidung über die Anerkennung als Flüchtling und die Zuerkennung von subsidiärem Schutz i.S. der Flüchtlingsrichtlinie vor. Nach dem Haager Programm stehen bei der Visumpolitik die Bereiche Einführung biometrischer Merkmale in die Dokumente für Visa und Aufenthaltstitel, die Schaffung eines Visa-Informationssystems (VIS) und die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften und der Visumbearbeitungspraxis im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist die stärkere Einbeziehung der Asylpolitik in die Außenpolitik der Gemeinschaft, um mit den Herkunfts- und Transitländern zu gemeinsamen Lösungsansätzen zu kommen. Betont wird auch die Notwendigkeit weiterer Schritte zur Regelung der legalen Einwanderung und dem Kampf gegen unerlaubte Beschäftigung sowie zur Integration von Drittstaatsangehörigen.

Schengener Durchführungsübereinkommen

Schengen ist das Erfolgsmodell der Europäischen Union auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Ziel des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 und des Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 (SDÜ), ist die Verwirklichung der Personenfreizügigkeit durch Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten (Binnengrenzen). Zu den Schengen-Staaten gehören: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Island, Norwegen, Finnland, Schweden.

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