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Ausländerbehörde
der Landkreise und kreisfreien Städte
Anschrift: siehe Wegweiser, je nach Landkreisen und kreisfreien Städten
Kurzbeschreibung des Amtes
Die Ausländerbehörde regelt die Fragen des Aufenthaltes ausländischer Personen im Bundesgebiet.
Im Rahmen der Integrationskursangebote stellt die Ausländerbehörde fest, ob ein Teilnahmeanspruch besteht oder ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs möglich ist.
Außerdem ist die Ausländerbehörde zuständig für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für die Einladung ausländischer Gäste.
Zielgruppen:
- Neuzuwanderer sowie bereits im Inland ansässige ausländische Mitbürger
- im Rahmen von Verpflichtungserklärungen auch deutsche Gastgeber
Serviceleistungen:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach dem AufenthG
- An- und Ummeldung ausländischer Bürger
- Verpflichtungserklärung
- Ausstellung von Bescheinigungen

